AGBs für SanitätsdienstAGBs für Sanitätsdienst

AGBs für Sanitätsdienst

1. Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Rellingen e.V. (DRK) , bestimmt den personellen und materiellen Umfang einer Sanitätswache nach eigenem Ermessen unter Zugrundelegung der von dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen und stimmt sich darüber mit dem Veranstalter ab. Die uns entstehenden Einsatz-Kosten werden nach individueller Absprache vom Veranstalter getragen.

2. Der Veranstalter verpflichtet sich, die zur Planung benötigten Informationen rechtzeitig vor der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, hierzu gehören insbesondere:

  • Die Art der Veranstaltung und eventuelle Besonderheiten
  • Anzahl der voraussichtlich erwarteten Teilnehmer und Zuschauer
  • Mögliches besonderes Gefährungsrisiko
  • Besonderheiten des Veranstaltungsortes (z.B. Bühne, Bestuhlungsplan,    Fluchtwege etc.)
  • Bereitstellungs - und Unterbringungsmöglichkeiten für unsere Einsatzkräfte
  • Teilnahme anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  • Mitbenutzung von Telekommunikationsverbindungen im Einsatzfall
  • Sonstige einsatzrelevante Informationen

3. Der Veranstalter informiert das DRK über vorliegende Auflagen und Genehmigungen.

4. Der Veranstalter benennt vor Veranstaltungsbeginn einen verantwortlichen Ansprechpartner, bei dem sich unsere HelferInnnen anmelden und an den sich unsere HelferInnen während der Veranstalung wenden können.

5. Das DRK weißt daraufhin, dass unsere HelferInnen Mitglieder der Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG) des DRK-Kreisverbandes,sowie des Katastrophenschutzes sind und möglicherweise während der Veranstaltung von der Rettungsleitstelle Elmshorn zu einem Notfalleinsatz abgerufen werden können.
 Unsere HelferInnen werden sich beim verantwortlchen Ansprechpartner in diesem Fall abmelden. Wir werden bemüht sein, eine Notbesatzung bei der Veranstatung zu belassen.

6. Bei Veranstaltungen von über vier Stunden Dauer verpflichtet sich der Veranstalter unsere HelferInnen angemessen zu verpflegen.

7. Die Einsatzkräfte des DRK beschränken sich bei den Veranstaltungen auf ihre sanitätsdienstlichen Rot-Kreuz-Aufgaben.

8. Soweit es erforderlich ist, werden Ortsbesichtigungen am Veranstaltungsort durchgeführt. Hier sollten ggf. auch die Vertreter anderer beteiligter Behördern und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben hinzugezogen werden.

9. Bei evtll. Rückfragen stehen wir unter der Rufnummer 04101 512060 oder 0176/45151799 gerne zur Verfügung.

10. Diese Information wird dem Veranstalter rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin zur Verfügung gestellt. Bei regelmäßigen Veranstaltungen wird diese Information nur einmalig verteilt. Solllte es bei den regelmäßigen Veranstaltungen zu Änderungen kommen, die insbesondere die unter Zweitens genannten Punkte betreffen, wird der Veranstalter das DRK rechtzeitig informieren.